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Hausordnung

der Staatlichen Grundschule 6 Bechsteinschule Erfurt

An unserer Schule sollen sich alle Menschen wohl und sicher fühlen. Die folgenden Regeln dienen dazu, dieses Ziel zu erreichen. Wenn sich alle daranhalten, kommen wir gut miteinander aus und können gemeinsam erfolgreich lernen und spielen.


Grundregeln

Ich bin respektvoll, höflich und rücksichtsvoll gegenüber Erwachsenen und Kindern.


Ich behandle andere so, wie ich auch selbst gern behandelt werden möchte.


Konflikte löse ich mit Worten.


Ich beachte die besonderen Regeln in meiner Klasse, in den Fachräumen, im Haus und auf dem Schulhof.


Ich achte das Eigentum anderer sowie das Schuleigentum und behandle es sorgsam.


Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Erzieherinnen und Erziehern befolge ich.


Ich verlasse das Schulgelände nur mit Erlaubnis.


Regeln im Haus

Im gesamten Schulgebäude laufe ich langsam und spreche leise.


Ich bin pünktlich im Klassenzimmer und bereite meinen Arbeitsplatz für den Unterricht vor.


Ich bin für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände mitverantwortlich.


Ich benutze die Toilette möglichst nur in den Pausen.


Ich wasche mir die Hände mit Seife und verlasse die Toiletten sauber.


Ich bringe ein gesundes Frühstück mit und lasse Cola und Chips zu Hause.


Mein Handy und meine Smartwatch bleiben aus und unsichtbar. Am sichersten liegen sie zu Hause.


Ich bringe weder elektronisches Spielzeug noch irgendeine andere Art von Spielzeug oder Sportgerät mit in die Schule, sondern lasse es generell zu Hause.


Pausenregeln

In den Hofpausen erhole ich mich, kann spielen und toben. Dabei beachte ich immer die Hof- und Grundregeln.


In den großen Pausen begebe ich mich zügig und ohne Umwege auf den Hof.


Ich halte den Schulhof sauber und werfe den Müll in einen der Abfallkörbe.


Währende der Hofpausen lasse ich die Schultasche im Unterrichtsraum. Nur beim Wechsel in die Turnhalle nehme ich mein Sportzeug mit.


Wenn es abklingelt, bleibe ich im Unterrichtsraum und spiele mit meinen Klassenkameraden. Dabei beachte ich immer die Grundregeln.


Regeln auf dem Hof

Ich sorge dafür, dass alle Pflanzen, Bäume und Sträucher auf dem Schulgelände in Ruhe wachsen können, betrete keine Rabatten oder Beete und spiele nur auf den vorgesehenen Flächen.


Als Rad- oder Rollerfahrer:in schiebe ich das Rad / den Roller auf dem Schulgelände.


Ich werfe weder mit Steinen und Gegenständen noch mit Schneebällen.


Regeln im Hort

Alle Schulregeln gelten auch in der Hortbetreuung.


Wenn ich den Frühhort besuche, melde ich mich stets bei dem Erzieher / der Erzieherin an.


Ich behandle alle Spielsachen pfleglich.


Ich darf den Hort bzw. Hof nie verlassen, ohne mich bei meinem Erzieher / meiner Erzieherin abzumelden! Er/Sie muss immer wissen, wo ich bin.


Die Sorgeberechtigten füllen stets am Wochenende meine Heimgehkarte aus. Sollten sich in der Woche Änderungen ergeben, muss ich eine schriftliche Mitteilung meinem Erzieher / meiner Erzieherin vorzeigen.



Regeln für Eltern

Das Elternhaus und die Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag.


Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben.


Alle Erwachsenen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und verhalten sich wertschätzend und freundlich auf dem gesamten Schulgelände. Bei Problemen oder Konflikten wenden sich die Eltern bitte stets an die Pädagog:innen.


Verspätungen und Versäumnisse sind vor Unterrichtsbeginn bis 08.00 Uhr der Schule mitzuteilen.


Haustiere gehören nicht auf das Schulgelände. Hunde werden nicht an die Schulmauer / den Schulzaun geleint.


Das Parken auf dem Bürgersteig ist nicht nur gefährlich für die Kinder sondern auch verboten.


Die Kinder dürfen keine waffenähnlichen Geräte oder Messer mitbringen.


Wenn Eltern oder abholberechtigte Personen in der Hortzeit den Erzieher:innen etwas telefonisch mitteilen möchten, müssen sie bitte unter der Horthandynummer anrufen.


Anträge auf Freistellung können in begründeten, wichtigen Fällen gestellt werden. Sie sind rechtzeitig, schriftlich bis zu 3 Unterrichtstagen an die Klassenleitungen, darüber hinaus an die Schulleitung zu richten. Unmittelbar vor und nach Ferien können in der Regel keine Freistellungen genehmigt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.


Regeln für Gäste

Schulfremde Personen haben sich beim Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anzumelden.


Abholberechtigte Gäste müssen sich stets ausweisen können.


Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung werden entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 51 pädagogische und / oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.


Die Schulleitung kann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Ungeachtet dessen, führt jede Pädagogin / jeder Pädagoge in Absprache das Hausrecht in seinem Klassen- bzw. Gruppenraum aus.