Sprechstunden:

Das Sekretariat ist Montag bis Freitag in der Zeit von 7:45 Uhr bis 14:00 Uhr für Fragen und Rückinformationen geöffnet.

Unterrichtsbeginn:

Um 07:45 Uhr sollten die Schüler in der Schule sein und ohne Eltern in ihren Raum gehen. Damit entwickeln Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes. Sollte Ihr Kind früher kommen, kann es in den Frühhort, für diesen müssen Hortgebühren bezahlt werden.

Verspätungen:

Alle Verspätungen müssen schriftlich entschuldigt werden. Sollte Ihr Kind bis 08:15 Uhr nicht in der Schule zum Unterricht anwesend und Sie nicht telefonisch erreichbar sein, sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren.

Ausfall/ Freistunden:

Die Schüler werden bei Freistunden oder Ausfall durch unsere Erzieher/Innen betreut. Mit einer Dauervollmacht durch die Erziehungsberechtigten, kann das Kind bei vorzeitigem Ende des Unterrichts nach Hause geschickt werden.

Sportunterricht:

Bitte kurzes und langes Sportzeug (die Turnschuhe mit abriebfester Sohle) mitgeben, alles mit dem Namen Ihres Kindes versehen. Schmuck und Uhren dürfen nicht getragen werden (Unfallge-fahr), dazu gehören auch Ohrstecker und Ohrringe. Wir bitten Sie, diese zu Hause zu lassen.
Sportbefreiungen können in der Regel nur vom Arzt angeordnet werden, von den Eltern ist dies im Ausnahmefall für eine Unterrichtsstunde möglich.

Wichtig:

Beurlaubungen Ihres Kindes vom Unterricht können nur in dringenden Ausnahmefällen (auf Antrag) genehmigt werden. Ein Urlaubsplatz ist kein Grund, da die Ferien 75 Werktage umfassen.

Kann Ihr Kind nicht zur Schule kommen (wg. Krankheit oder eines Arzttermins) bitten wir Sie, unbedingt am gleichen Tag bis 08.00 Uhr anzurufen und anschließend eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer abzugeben. Nimmt Ihr Kind an der Essenversorgung teil, möchten wir Sie bitten, das Essen bei Krankheit o. ä. bis 08:00 Uhr beim Essenanbieter über das Internet abzumelden.

Sollten bei Ihrem Kind Kopfläuse auftreten, ist laut Bundesseuchenschutzgesetz wie folgt zu verfahren: Behandlung → Nachweis über Behandlung → Kontrolle
Die Schüler können nur dann wieder zur Schule kommen, wenn der Nachweis vorliegt.

Um die Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten, bitten wir Sie darauf zu achten, dass sich Ihr Kind vor dem Verlassen der Schule immer bei der entsprechenden Erzieherin bzw. bei der stellvertretenden Erzieherin abmeldet.

Bei Schul- und Schulwegunfällen bitte die Schule am nächsten Tag schriftlich oder telefonisch über den Vorfall informieren (bei Arztbesuch bitte den Namen des Arztes und Adresse mitteilen), sodass eine Unfallmeldung erfolgen kann.

Verändern sich Telefonnummern oder Anschriften, informieren Sie bitte sofort schriftlich den Lehrer und das Sekretariat, da Sie in Notfällen dringend für uns erreichbar sein müssen.

Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen oder abholen, bitten wir Sie, nicht unmittelbar vor der Schule zu parken / halten, da es eine erhöhte Unfallgefahr für die Schüler darstellt.

Achtung! Fundsachen werden zu den Elternabenden ausgelegt. Bitte wenden Sie sich an den Hausmeister, wenn etwas vermisst wird. Bitte alle persönlichen Sachen der Kinder mit Namen versehen, so ist das Auffinden leichter.

Unsere gemeinsamen Schulregeln:

Regeln und Rituale sind eine notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Zusammenleben und -arbeiten in der Gemeinschaft. Sie dienen der Orientierung und geben den Kindern Sicherheit. Unsere sechs verbindlichen Schulregeln dienen dem sozialen Zusammenwirken aller Schüler innerhalb unserer Schulgemeinschaft. Die ritualisierte Umsetzung der Regelerarbeitung sowie die gemeinsame, wöchentlich stattfindende Reflektion ermöglichen unseren Schülern ein hohes Maß an Förderung der Selbst- Sozial- und Demokratiekompetenz.

1.Wir lernen fleißig und halten die Klassenregeln ein.

2. Wir kommen pünktlich und mit vollständigen Arbeitsmitteln zur Schule.

3. Wir grüßen und gehen höflich miteinander um.

4. Wir achten überall auf Ordnung und Sauberkeit.

5. Wir verhalten uns im Unterricht und in den Pausen rücksichtsvoll zueinander.

6. Wir klären Streit mit Worten, denn: Hauen und ärgern ist doof!!!

Klassen – und Lerngruppenregeln:

Im Kontext des sozialen Lernens kommt unseren gemeinsam erarbeiteten Klassenregeln eine besondere Bedeutung zu. Durch Klassenregeln werden unterschiedliche Bedürfnisse benannt, gewertet und in ein verbindliches System gebracht. Wesentlich ist dabei die Partizipation der Lernenden am Prozess der Regelerstellung. Aufgrund der individuellen Erarbeitung gibt es in den verschiedenen Klassen und Lerngruppen unterschiedliche Regeln, die aber alle der gewaltfreien Schulkultur dienen.